PDF: Merkblatt Verhalten bei der Jagd
PDF: Merkblatt ASP
Grundsatz
Mit dem Ausbruch der ASP im Wildschweinbestand in Deutschland in den Bundesländer entlang der polnischen Grenze und im letzten Sommer in Hessen bekommt die Einhaltung von Biosicherheitsregeln im Wildschweingatter eine neue Bedeutung.
Durch die Verbreitung der ASP erfährt vor allem die Landwirtschaft empfindliche Einschränkungen in der Produktion und im Handel landwirschaftlicher Erzeugnisse.
Betriebe, die unverschuldet in eine aufgrund eines ASP-Ausbruchs gebildeten Sperrzone liegen, unterliegen im Sommer Einschränkungen ihrer Ernte und im Falle von Schweine haltenden Betrieben strengen Handelsrestriktionen. Letztere können sogar existenzbedrohend sein.
Mit der Einhaltung von Biosicherheitsregeln übernimmt die Jägerschaft Verantwortung zur Minimierung des Risikos der Ausbreitung der ASP und zeigt Solidarität mit der Landwirtschaft. Gleichzeitig wird das Bewußtsein zur Gesunderhaltung des Wildschweinbestandes demonstriert.
Schwarzwildgatter Lippstadt
Das Schwarzwildgatter ist ein Treffpunkt von Jägern und Hundeführern aus allen Regionen Deutschlands. Vor dem Hintergrund, dass das Schweinepestvirus in der Umwelt (in allen Se- und Exkreten und besonders im Schweiß von Wildschweinen) extrem überlebens- und infektionsfähig ist sind hier Biosicherheitsmaßnahmen im besonderen Maß zu beachten.
Von der Kompetenzgruppe Schwarzwildgatter (unter dem Vorsitz von Maik Weingärtner) wurden bereits im Januar 2022 Biosicherheitsregeln für den Betrieb eines Schwarzwildgatters aufgestellt. Die hier genannten Kernpunkte sind aktuell wie nie und zwingend vor und bei Betreten eines Wildschweingatters zu beachten.
Die Maßnahmen wurden mit dem hiesigen Veterinäramt abgesprochen und aufgrund des aktuellen Seuchengeschehens ergänzt.
Die wichtigsten einzuhaltenden Maßnahmen für das Gatter:
- Doppelte Einzäunung zur Vermeidung von Außenkontakt mit anderem Schwarzwild
- Dem Gattermeister/Futtermeister steht Desinfektionsmittel am Futterplatz zur Verfügung
- Es werden ausschließlich natürliche Futtermittel verwendet (keine Lebensmittel) Beschilderung für Besucher
Die wichtigsten einzuhaltenden Maßnahmen für Gäste:
- Das Betreten der Anlage durch Gäste erfolgt nur mit sauberer, gewaschener Kleidung und optisch sauberen, dreckfreien Schuhwerk.
- Die Betretung des Gatters erfolgt über eine Hygieneschleuse. Jeder Gast muss in einer Desinfektionswanne sein Schuhwerk mit einem, vom Wildschweingatter bereit gestellten Desinfektionsmittel (Virkon S) absprühen lassen und dies mindestens 30 Sekunden einwirken lassen.
- Jeder Gast muss sich die Hände desinfizieren.
- Die Hunde betreten die Anlage durch eine Wanne mit Seifenlauge. Die Pfoten sollten vollkommen mit der Seifenlauge benetzt sein und gesäubert werden. Die Trocknung der Pfoten mit Einmaltüchern nach der Wäsche ist möglich. Die Tücher werden in einer Tonne mit Deckel entsorgt.
- Die Belehrung und Haftverzichtserklärung der Hundeführer werden erweitert durch ASP- Verhaltensregeln
- Hundeführer aus ASP-Sperrzonen (infizierte Zone, Sperrzone II und/oder III) sollten dem Übungsbetrieb möglichst fernbleiben. (Eigenverantwortung).
- Hundeführer, die im zeitlichen Zusammenhang mit dem Besuch des Schwarzwildgatters eine Jagdreise in ein von der ASP betroffenen Land unternommen haben sollten möglichst fernbleiben.
In diesem Zusammenhang muss eine Selbsterklärung in der Terminbuchung akzeptiert werden, dass Hundeführer und Hunde nicht in einem durch ASP-Maßnahmen reglementierten Gebiet (Sperrzonen) oder im Ausland jagdlich aktiv waren. Hundeführer die nach einem Aufenthalt in einem reglementierten Gebiet waren, dürfen mit komplett gereinigter Kleidung und Schuhwerk inkl. gereinigtem Auto (innen und außen) das Schwarzwildgatter anfahren und betreten.
Anmerkung:
- Hundeführer, die einen Schweine haltenden Betrieb betreiben oder in einem solchen Betrieb arbeiten dürfen nur mit komplett gewechselter Kleidung und Schuhwerk das Gatter betreten. Die Anfahrt zum Gatter sollte mit einem Fahrzeug erfolgen, dass nicht im betrieblichen Einsatz genutzt wird.
- Das Betreten der Anlage wird auf das absolut notwendige Maß begrenzt. (Gattermeister, Hundeführer, Richter) Keine sonstigen Gäste usw.
- Die Befahrung der Anlage wird ebenfalls reglementiert. Parkplätze für Gäste befinden sich außerhalb des Geländes (Virusverbreitung über Autoreifen).
- Alle Besucher haben sich in ein Besucherbuch mit Namen, Anschrift und Datum des Besuchs einzutragen (Rückverfolgung und Nachverfolgung im Falle eines ASP-Nachweises).
Gez.
Martina Poppe
Stand: 02.05.2025, Veterinärdienst Kreis Soest