Zum 01.07.2024 hat Gerd Eckel die Dienstgeschäfte des Gattermeisters an Detlef Knollmann, der unter der Telefonnummer 0170 6662512 tagsüber erreichbar ist, übergeben.
Der Übungsbetrieb wird Ende November bis Anfang März 2025 eingestellt, da unser Schwarzwild auch die seitens der Leitlinien der „Kompetenzgruppe Schwarzwildgatter“ vorgeschriebene Winterpause genießen wird. Die Termine für die Monate März, April und Mai 2025 werden voraussichtlich am 15. Januar 2025 veröffentlicht. Reservierungen für Vereine, Hegeringe und Kreisjägerschaften ab 15. Dezember 2024 siehe unten.
Welpentage bieten wir an einem Sonntag im jeweils veröffentlichen Quartal an, und zwar in der Regel im Mai, August und November. Der letzte Welpentag im Jahr 2024 hat allerdings am 13.10.2024 stattgefunden
Leistungszeichen der Zuchtvereine können durchgeführt werden. Der Hundeführer soll etwa eine Woche vorher dem Schwarzwildgatter Lippstadt die beabsichtigte Abnahme des LZ per Mail anzeigen, um ggfls. die Reihenfolge der anderen gemeldeten Hunde ändern zu können. Der Hund sollte vorher in der Regel etwa 3 Übungseinheiten in einem Arbeitsgatter absolviert haben. Eine Übungseinheit muss im Schwarzwildgatter Lippstadt durchgeführt worden sein, um sogenannte „Selbstgefährder“ ausschließen zu können. Weitere Einzelheiten – z.B. Bestellung der Verbandsrichter sowie die Erledigung der Formalitäten – ist Aufgabe des jeweiligen Zuchtvereins bzw. des Hundeführers (s. auch unsere Internetseite unter „Übungsbetrieb“).
Der „Nachweis über die Einarbeitung eines Jagdhundes im Schwarzwildgatter“ entsprechend der BPO NRW im Jahr 2024 ist am 17.11.2024 durchgeführt worden. Von den 9 gemeldeten und 8 teilgenommenen Hunden konnten 4 Hunde die Prüfung bestehen.
Die Voraussetzungen für die Meldung (z.B. Zeugnis einer bereits bestandenen Brauchbarkeitsprüfung gem. § 6, 7 oder 8 BPO) und das Bestehen der Prüfung entnehmen Sie bitte der BPO, Anhang B. Die Meldung richten Sie bitte nach Ausschreibung im RWJ an den Hundeobmann der KJS Soest, Frank Liedmeier.
Reservierung eines Termins für Vereine, Hegeringe und Kreisjägerschaften
Vereine, Hegeringe und Kreisjägerschaften können einen Termin für die Monate März, April oder Mai 2025 im Arbeitsgatter für 6 (ausnahmsweise 3) HF/Hunde ab dem 15. Dezember 2024 beantragen, der dann entsprechend reserviert wird und von den autorisierten Hundeführern mit dem zugewiesenen Passwort gebucht werden kann. Das Kontingent ist auf ein Viertel der Gesamttermine begrenzt. Eine Reservierung der Termine am Prägungskorridor erfolgt nur ausnahmsweise.
Unter „Termine – Buchungserklärung“ können Sie das Datum der einzelnen Veröffentlichungen der Termine sowie ab wann Vereine, Hegeringe und Kreisjägerschaften Termine reservieren lassen können, entnehmen.