Gatteraufbau

Das Schwarzwildgatter ist etwa 4 ha groß und besteht aus 2 Teilen, und zwar aus dem  sogenannten Arbeitsgatter mit einer Suhle und dem gleich großen Ruhegatter, in dem jegliche Hunde-Aktivitäten tabu sind. Hier gibt es zwei Suhlen. Zwischen Arbeits- und Ruhegatter befindet sich der etwa 45 m lange und etwa 3,50 m breite Prägungskorridor, an dem Junghunde und ggfls. auch  traumatisierte Hunde (wieder) sicher an Schwarzwild herangeführt werden. Die Bestockung des Arbeitsgatters besteht aus Salweiden, jungen Buchen, Birken und der stellenweise dichte Unterbewuchs aus Brombeeren, Adlerfarn und Goldraute. Gefräste Schneisen und Freiflächen gewährleisten auch im Sommer ausreichende Beobachtungsmöglichkeiten. Ende April 2018 sind zusätzlich junge Eichen gepflanzt worden.

Schwarzwild an einer der 3 Suhlen

Unser Schwarzwild

Die mittlerweile erfahrenen und sehr selbstsicheren im Oktober 2016 gefrischten Sauen (1 Keiler und 3 Bachen), die angemessenes Wehrverhalten zeigen, lassen beim Hundekontakt keine Stresszeichen erkennen. Sie sind für die Verhaltensanpassung der für die Schwarzwildjagd vorgesehenen Hunde hervorragend geeignet und haben zwischenzeitlich einige Tausend Hunde gearbeitet. Wir hatten mit Aufnahme des Übungsbetriebes im Oktober 2017 nämlich aufgrund der wenigen Erfahrung unserer Sauen sowie des geringen Alters überwiegend „vorsichtige“ Hunde im Arbeitsgatter zugelassen,  die diese nicht allzu sehr attackierten und bei sogenannten „Packern“ Einschränkungen nach Abstimmung mit dem Hundeführer bei der Gatterarbeit abgestimmt. Diese auch von anderen Gattern der „Kompetenzgruppe Schwarzwildgatter“ im Vorfeld der Aufnahme des Übungsbetriebes mit Nachdruck empfohlene Vorgehensweise hat sich sehr bewährt. Dass wir trotz gelegentlicher Kritik einiger sehr weniger Hundeführer diese auf die Zukunft ausgerichtete erforderliche Einarbeitung unseres Schwarzwildes im Interesse aller Hundeführer konsequent verfolgt haben, hat sich als richtig erwiesen.

Darüber hinaus haben wir noch drei im Oktober 2018 gefrischte Sauen (1 kastrierter Keiler und 2 Bachen), die wir nach erfolgter Einarbeitung seit etwa März 2020 wochenweise abwechselnd ebenfalls einsetzen. Auch diese Sauen machen bei der Hundearbeit einen hervorragenden Eindruck. Sie reagieren angemessen, sodass die Hunde anschließend mit dem gewünschten Lerneffekt das Gatter verlassen.

Der immer wieder vorgetragene Hinweis, dass sich Gattersauen nicht so verhalten wie Schwarzwild in der freien Wildbahn, ist natürlich korrekt und wäre für die Einarbeitung unsere Hunde auch nicht zielführend. Die Begegnung mit Schwarzwild kann im Gatter gezielt und kontrolliert herbeigeführt werden, da sich Sauen im Gatter aufgrund ihrer Erfahrung sehr schnell stellen. Hierdurch lernt der Hund sein Verhalten anzupassen, Abstand zu halten und zu taktieren. Sauen nur zu hetzen und hinter diesen lediglich hinterherzujagen, kann wohl jeder Hund; ein Lerneffekt wird hierdurch allerdings nicht erzielt. Sehr Schwarzwild scharfen Hunden gelingt es selbstverständlich, auch erfahrene Gattersauen auf die Läufe zu bringen; sie stellen sich aber wieder sehr schnell und der Hund erfährt erneut, wie er sich wehrhaftem Wild gegenüber verhalten muss, ohne Schaden zu nehmen. In der rauen Jagdpraxis sind es oft mehre Hunde, die einzelne Sauen stellen; im Gatter ist der Hund jedoch auf sich allein gestellt und wird entsprechend seiner Anlagen sehr effektiv eingearbeitet.

Nach den Leitlinien der „Kompetenzgruppe Schwarzwildgatter“ dürfen aus Gründen des Tierschutzes maximal 6 Hunde nacheinander an einer Sauengruppe am Tag arbeiten, wobei der Kontakt zwischen Hund und Sauen auf 5 Minuten limitiert ist. Ausnahmsweise dürfen nach 2 Stunden Pause noch einmal 6 weitere Hunde an diesen Sauen arbeiten. Diese Ausnahme werden wir allerdings nicht zulassen müssen, da wir – wie vorerwähnt – eine zweite Rotte einsetzen könnten.

 

 

Unsere „älteren“ Sauen im Arbeitsgatter in Höhe Prägungskorridor

Ablauf Übungseinheit im Arbeitsgatter

Bei jungen, unerfahrenen in Ausbildung befindlichen Jagdhunden – frühestens ab 8 Monaten – arbeiten auch wir in der Regel nach dem in 4 Phasen eingeteilten „Zehdenicker Modell“, das sich in Kürze wie folgt darstellt:

  • Hund wird an langer Feldleine bis auf Sicht an das Schwarzwild herangeführt
  • Hund wird sichtig am Schwarzwild geschnallt und durch HF unterstützt
  • Hund wird zur selbständigen Suche/Arbeit geschickt und vom HF unterstützt
  • Hund wird zur selbständigen Stöberarbeit geschnallt.

Die Arbeit der Hunde erfolgt selbstverständlich nach Abstimmung mit dem Hundeführer, wobei der direkte Kontakt  zwischen Hund und Schwarzwild im Arbeitsgatter aus Tierschutzgründen auf maximal 5 Minuten sowie insgesamt  auf höchstens 15 Minuten begrenzt ist. Eine längere Einarbeitung wäre darüber hinaus auch nicht zielführend. Bei intensivem direkten Kontakt zwischen Hund und Sau (sogenannte Selbstgefährder) werden wir die Arbeit unter Berücksichtigung des Tierschutzaspektes abbrechen müssen.

Heranführen des Hundes an das Schwarzwild an langer Feldleine

Prägungskorridor

Hundeführer mit sehr jungen (in der Regel vom 3. bis zum 12. Lebensmonat) oder traumatisierten Hunden können diese mit und im Anschluss ohne Feldleine am Prägungskorridor, der Hund und Sauen durch einen Zaun sicher trennt,  einsetzen, um einen ersten bzw.  erneuten Kontakt mit Schwarzwild herzustellen. Ziel ist die Förderung der Selbstsicherheit des Hundes und das Laut geben. Darüber hinaus bildet der Prägungskorridor im Rahmen der Welpentage eine wichtige Übungseinheit.

Beginn des Verbellens am Prägungskorridor

Leistungszeichen und Brauchbarkeitsprüfungen 

Die Vergabe von Leistungszeichen der Zuchtvereine (Saujager)  im Schwarzwildgatter lassen wir zu, wenn dies durch den Hundeführer etwa eine Woche vor dem Übungsbetrieb per Mail angezeigt wird, um ggfls. eine Änderung der Reihenfolge der Hunde durch den Gattermeister/Übungsleiter vornehmen zu können. Der Hund sollte vorher etwa 3 Übungseinheiten in einem Arbeitsgatter absolviert haben. Eine Übungseinheit muss im Schwarzwildgatter Lippstadt durchgeführt worden sein. Die Entscheidung trifft der Gattermeister/Übungsleiter im Einzelfall.

Ein vorheriges Üben am selben Tag  ist unter Berücksichtigung der Leitlinien der  „Kompetenzgruppe Schwarzwildgatter“ unzulässig.

Für die Formalitäten und die Bestellung der Verbandsrichter ist der jeweilige Zuchtverein in Verbindung mit dem Hundeführer verantwortlich. Eine Einteilung des Gattermeisters/Übungsleiters als Verbandsrichter ist nicht zulässig; lediglich als Zeuge kann der Gattermeister/Übungsleiter die jeweilige Arbeit bestätigen.

Die neue BPO im Land Nordrhein-Westfalen sieht ab sofort einen Nachweis über die Einarbeitung im Schwarzwildgatter zur Überprüfung des Verhaltens und Benehmens zur Bejagung von Schwarzwild vor. Voraussetzung der Teilnahme ist u.a. der Nachweis einer Brauchbarkeit gem. § 6, 7 oder 8 BPO. Die Prüfung wird durch den Hundeobmann der Kreisjägerschaft Soest im RWJ jeweils ausgeschrieben.

Scheinangriff des Schwarzwildes auf attackierenden und ausweichenden Hund

Welpentage

Da für Hunde, mit denen auf Schwarzwild gejagt werden soll, die Begegnung mit dieser Wildart als komplexer Umweltreiz in früher Jugend ein prägender Vorgang ist, beabsichtigen wir, auch zukünftig Welpentage anzubieten, und zwar einmal im Zeitraum der jeweils veröffentlichten 3 Monate. Das Angebot richtet sich an Hundeführer mit Jagdhunden vom 5. bis zum 10. Lebensmonat. Das Verhalten der Hunde im Kursverlauf wird von den Gattermeistern und Übungsleitern nach bundeseinheitlichen Protokollen der Kompetenzgruppe Schwarzwildgatter dokumentiert, welche den Hundeführern zum Abschluss des Kurses übergeben werden. Die Protokolle sind keine Leistungsnachweise; es wird das vom Hund gezeigte Verhalten an der Sauschwarte (gestreckte Sau, Pendelsau), an der Reizangel sowie an gepferchten Sauen (Prägungskorridor) und an frei laufenden Sauen dokumentiert, nicht bewertet und nicht beurteilt. Die Kompetenzgruppe Schwarzwildgatter behält sich vor, die Protokolle jährlich auszuwerten.

Interessierte Hundeführer können mit Freigabe des Termins je einen Platz buchen. Voraussetzung ist ein ausreichender Impfschutz.

Heranführen des Welpen an die „Pendelsau“